Für den Staat gelten Pflegeappartements nach §72 SGB 11 als förderungswürdige Sozialimmobilien. Sollte ein Heimbewohner sein Heimgeld nicht bezahlen können, springt nach diesem Paragraphen der Staat für ihn ein, so dass die Zahlungsfähigkeit des Heimbewohners quasi staatlich abgesichert ist.
Gute Gründe für Ihre Investition in eine Pflegeimmobilie
- Sichere Mieteinnahmen
- Pachtvertrag bis zu 30 Jahre
- Überdurchschnittliche Mietrendite
- Hohe Bauqualität
- Bevorzugtes Belegungsrecht